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1.10 Fortbildung von Mitarbeitern – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z >
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12.06.2012 Alter: 13 yrs

1.9 Elternzeit – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z

1.9 Elternzeit...


Mutterschutz und Elternzeit – diese beiden Begriffe gehören thematisch zusammen, sind aber in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt. Zu Mutterschutz lesen Sie bitte Kap. 1.15.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Die Voraussetzungen der Elternzeit und des Elterngeldes sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Anspruch auf Elterngeld haben alle in Deutschland Lebenden, die ihr Kind selbst betreuen und keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen. Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Es kann vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Näheres hierzu finden Sie in den §§ 1 bis 14 BEEG.

Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle.
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags.
Das Buch beim Springerverlag: www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4