1.14 Kündigungsschutzgesetz – Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z
1.14 Kündigungsschutzgesetz...
Aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf allgemeinen Kündigungsschutz gegen eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Das Kündigungsschutzgesetz lässt das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers unberührt.
Das KSchG greift nur ein, wenn der Arbeitsvertrag rechtswirksam ist und das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beendet werden soll. Wird das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag oder durch Ablauf einer vereinbarten Befristung beendet, findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung.
Ausschnitt aus dem Originaltext des Buches “Praxisrecht für Therapeuten, Rechtstipps von A bis Z” von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle.
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Springer Verlags.
Das Buch beim Springerverlag: www.springer.com/medicine/physical/book/978-3-642-11654-4